garmisch-partenkirchen
Kurbeitrag
Kurbeitrag
INFOS - ANMELDUNG - BEFREIUNG
Garmisch-Partenkirchen ist staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort der Premium Class.
In den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsortewn können die Gemeinden von den Personen, die sich zur Kur- und Erholungszwecken im anerkannten Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, einen Kurbeitrag erheben.
Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag z. B. zusammen mit Eintrittsgeldern oder direkt bei der Gemeinde. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.
Der Kurbeitrag ist ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kur-Zwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten werden. Hierunter fallen zum Beispiel Kur- und Sporteinrichtungen, Wanderwege, Skiabfahrten sowie weitere örtlich verschiedene Einrichtungen.
Der Kurbeitrag beträgt 3 EUR pro Person und Tag. Beitragsfrei sind Kinder unter 6 Jahren; Kinder zwischen 6 und 15 Jahren bezahlen 1 EUR.
Eine Erhöhung des Kurbeitrages ist nicht ausgeschlossen.